AGB
Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen der Fahrschule Plan-L
1
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Orientierung, praktischem
Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
2
Der Fahrlehrer gestaltet den Unterricht nach den neusten Erkenntnissen, um die Fahrschüler möglichst
effizient auf die Führerprüfung und auf die Zeit als selbstständiger Verkehrsteilnehmer vorzubereiten. Dabei
passt er das Ausbildungsprogramm den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers an. Er
dokumentiert die gehaltenen Lektionen transparent. Vor jeder Lektion erklärt er die Lernziele und den Ablauf
der Fahrlektion. Nach gehaltener Lerneinheit wird diese gemeinsam reflektiert und der Fahrschüler erhält
eine Rückmeldung.
3
Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich. Meldet sich der Fahrschüler mindestens 48 Stunden vor
Lektionsbeginn ab, wird die Lektion nicht verrechnet. Meldet er sich mindestens 24 Stunden vorher ab,
kommt er für die Hälfte der Lektion auf. Bei kurzfristigeren Absagen wird die volle Lektion verrechnet.
4
Fahrlehrer und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein.
Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt. Verspätungen seitens des Fahrschülers verfallen
und können nicht nachgeholt werden.
5
Für die Lernfahrten sind geeignete Schuhe und Kleidung zu tragen. Absatzschuhe, Adiletten, Bergschuhe,
Flipflops, schmutzige Arbeitskleidung oder Ähnliches sind ungeeignet. Im Extremfall kann der Fahrlehrer die
Fahrlektion absagen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung der Fahrlektion.
6
Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei Antritt der Lektion nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu
stehen. Die Fahrschule Plan-L behält sich bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die Fahrstunde zu
unterbrechen resp. abzusagen. Die Lektion wird mit dem ganzen Betrag verrechnet.
7
Die Fahrschule Plan-L behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses
Recht gilt auch für den Fahrschüler.
8
Die Fahrlektionen sind rein netto und müssen sofort beglichen werden (Barzahlung). Die Aktionspreise
gelten nur wenn die gesamte Ausbildung bei Plan-L absolviert wird, der Differenzbetrag von Fr. 150.- wird
bei vorzeitiger Beendigung rückgefordert.
9
Der Preis einer Fahrlektion ist für Unterricht mit dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule Plan-L oder einem
privatem Fahrzeug des Fahrschülers identisch.
10
Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein.
Andernfalls behält sich die Fahrschule Plan-L das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen.
11
Über den Prüfungstermin entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler. Ob die Prüfung
definitiv angetreten wird, entscheidet der Fahrlehrer. Er kann auch ohne das Einverständnis des
Fahrschülers die Prüfung verschieben, falls bei der Prüfung mit einem negativen Ergebnis gerechnet werden
muss. Vereinbarungen von Prüfungsterminen beim zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons seitens
des Fahrschülers bedürfen der Absprache mit dem Fahrlehrer. Die Prüfungsgebühr von Fr. 255.- ist
spätestens am Prüfungstag zu begleichen.
12
Sollte der Fahrschüler einen anderen als den vereinbarten Treffpunkt wünschen, fallen die
Anfahrtskosten zulasten des Fahrschülers. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.
13
Pauschal wird bei Antritt der Ausbildung ein Administrativbetrag von CHF 100.- erhoben, der für
höchstens zwei Jahre gilt. Ist die Ausbildung bis dahin noch nicht beendet, wird die Pauschale erneut
erhoben.
14
Die Fahrschule Plan L behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen vorzunehmen.
15
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während der Fahrlektion stets mitzubringen und
dem Fahrlehrer unaufgefordert vorzuweisen.
16
Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule Plan-L umgehend zu melden.
17
Wird dem Fahrschüler der Lernfahrausweis entzogen, so hat er die Fahrschule Plan-L unverzüglich zu
informieren.
18
Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des Fahrschülers erhoben werden, gehen zu Lasten des
Schülers.
19
Der Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich herbeigeführte
Schäden können dem Fahrschüler in Rechnung gestellt werden.
20
Vereinbarte Kurse, die weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn abgesagt werden, werden mit 50% der Kosten verrechnet. Wird ein Kurs weniger als 7 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt, gilt der volle Betrag als geschuldet und wird in Rechnung gestellt. Kurs-Abmeldungen werden nur telefonisch akzeptiert. SMS, WhatsApp und E-Mail werden nicht akzeptiert. Das Umbuchen von Kursen kostet 30.- CHF Bearbeitungsgebühr, unabhängig von Absagefristen. Liegt dem VKU Plan-L vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
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Die AGBs gelten als akzeptiert und verbindlich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
-Anmeldung für einen Kurs (VKU oder Nothelferkurs)
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht 9320 Arbon.
Diese AGB treten bei jeder Anmeldung/Terminvereinbarung in Kraft.
* Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet.
Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes gemeint.